Behandlungspflege (SGB V)

Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.

Diese Pflegeleistungen sind darauf ausgerichtet, die Gesundheit des Patienten zu stabilisieren oder zu verbessern und beinhalten Maßnahmen wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Wundversorgung und das Messen von Vitalwerten (z. B. Blutdruck, Blutzucker).

Schwarz-weiße Nahaufnahme einer Blume.

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperhygiene, Ernährung, Bewegung und hauswirtschaftlichen Aufgaben. Sie kann zu Hause, in einer Tagespflege oder in einer stationären Einrichtung erfolgen.

Die Grundpflege umfasst essenzielle Unterstützung im Alltag für Menschen, die bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausführen können. Sie richtet sich an alle Personen mit einem anerkannten Pflegebedarf, unabhängig von Alter oder Erkrankung.

Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen, die je nach Bedarf des Patienten individuell angepasst werden. Zu den häufigsten Arten der Behandlungspflege gehören:

Wundversorgung

Behandlung von offenen Wunden, Verbrennungen oder Druckgeschwüren, inkl. Verbandwechsel und Kontrolle der Heilung.

Medikamentenvergabe

Verabreichung von Medikamenten, entweder oral, intravenös oder in anderer Form, wie auch die Überwachung der korrekten Einnahme.

Injektionen & Infusionen

Durchführung von Injektionen, z.B. Insulin, Impfungen oder Infusionen zur Flüssigkeitszufuhr.

Vitalzeichenkontrolle

Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker, Temperatur und Puls zur Überwachung des Gesundheitszustands.

Katheterpflege

Pflege und Wechsel von Blasenkathetern oder anderen medizinischen Geräten, z.B. Sonden.

Atemtherapie

Unterstützung bei Atemübungen oder der Anwendung von Geräten wie Inhalatoren oder Beatmungsgeräten.

Eine einfühlsame Krankenschwester unterstützt eine ältere Frau bei der Muskelrehabilitation nach einem Unfall. Die Patientin liegt in einem Pflegebett in einem Seniorenheim, während die Krankenschwester ihr behutsam bei Bewegungsübungen hilft.
Individuelle Behandlungspflege – Professionelle Unterstützung für eine schnelle Genesung.

Die Dauer der Behandlungspflege variiert je nach medizinischem Bedarf und Zustand des Patienten. Sie kann kurzfristig, wie bei einer Wundbehandlung nach einer Operation, oder langfristig erforderlich sein, etwa bei chronischen Erkrankungen oder kontinuierlicher Medikamentengabe.

In der Regel wird die Behandlungspflege für den Zeitraum durchgeführt, den der Arzt festlegt, und ist an die spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten angepasst. Die Häufigkeit und Dauer der Pflege wird individuell vereinbart und regelmäßig überprüft.

Wie viel Zeit nimmt die Grundpflege in Anspruch?

Der Zeitaufwand für die Grundpflege hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Während einige Menschen nur geringfügige Unterstützung benötigen, kann die Betreuung bei höherer Pflegebedürftigkeit mehrere Stunden täglich in Anspruch nehmen. Faktoren wie Mobilität, Selbstständigkeit und Art der Hilfestellung spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Welche unterschiedlichen Formen der Grundpflege gibt es?

Die Grundpflege kann auf verschiedene Weise erfolgen:
• Ambulante Pflege: Betreuung durch Angehörige oder Pflegedienste im häuslichen Umfeld
• Teilstationäre Pflege: Unterstützung in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen
• Stationäre Pflege: Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Pflegeeinrichtung

Welche Aufgaben fallen unter die Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst nicht-medizinische Unterstützungsleistungen, die regelmäßig im Alltag benötigt werden. Dazu gehören Hilfe bei der Körperhygiene, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Toilettengängen sowie allgemeine pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung des Wohlbefindens.

Worin liegt der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Die Grundpflege beinhaltet nicht-medizinische, alltägliche Unterstützungsmaßnahmen, während die Behandlungspflege medizinische Tätigkeiten umfasst, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Wundversorgung, Medikamentengabe oder das Anlegen von Verbänden. Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und dient der medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen.