Pflegeberatung

Die Pflegeberatung der MainHerz GmbH bietet Ihnen eine umfassende und einfühlsame Unterstützung bei der Planung und Organisation der Pflege für sich oder Ihre Angehörigen.

Wir wissen, dass es in Zeiten von Pflegebedürftigkeit viele Fragen gibt, die schnell beantwortet werden müssen. Deshalb stehen Ihnen unsere erfahrenen Pflegeberater zur Seite, um Ihnen zu helfen, den richtigen Weg in der Pflege zu finden.

Schwarz-weiße Nahaufnahme einer Blume.

Unser Team führt Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durch, wenn die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person im häuslichen Umfeld von Angehörigen übernommen wird und Pflegegeld bezogen wird. In diesem Fall ist eine regelmäßige Pflegeberatung durch einen Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben.

Während dieser Gespräche analysieren wir gemeinsam die Qualität der häuslichen Pflege. Wir bieten Unterstützung und praktische Hinweise für die pflegenden Angehörigen, um deren wichtige Aufgabe zu erleichtern. Falls nötig, erarbeiten wir Verbesserungsmöglichkeiten für die aktuelle Pflegesituation.

Unsere Empfehlungen beinhalten insbesondere:

  • Eine Überprüfung des Pflegegrades
  • Optimierung der Pflegetechniken
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastung der Pflegenden
  • Vorschläge zur individuellen Gestaltung des Pflegemixes

Wir klären Sie über zusätzliche Angebote auf, die Ihre Pflegebereitschaft und Lebensqualität steigern können, darunter:

  • Kombinationsleistungen zur optimalen Nutzung Ihrer Pflegeansprüche
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Entlastung der Hauptpflegeperson
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Förderung des Wohlbefindens
  • Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern
  • Tipps für eine sichere und schonende Durchführung von Hebe- und Lagerungstechniken
  • Möglichkeiten zur Anpassung Ihres Wohnraums, um mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen
  • Verweise auf unterstützende Angebote wie Demenzberatung, Pflegekurse und Seminare für Angehörige
Der Patient befindet sich im Beratungsgespräch im Rahmen der Pflegeberatung.
Die Grundpflege ist essenziell für die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und kann sowohl zu Hause als auch in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden.

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad und ist für Pflegegeldempfängerinnen verpflichtend. Für Empfängerinnen von Pflegesachleistungen besteht keine gesetzliche Vorgabe, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, diese kann jedoch auf Wunsch erfolgen.

Pflegegeldempfänger*innen / verpflichtend:
  • Pflegegrad 2: halbjährlich
  • Pflegegrad 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4: vierteljährlich
  • Pflegegrad 5: vierteljährlich
Empfänger*innen von Pflegesachleistungen / nicht verpflichtend:
  • Pflegegrad 2: halbjährlich
  • Pflegegrad 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4: halbjährlich
  • Pflegegrad 5: halbjährlich

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie mehr über unsere Pflegeberatung oder andere Leistungen erfahren möchten. Wir stehen bereit, um Ihnen weiterzuhelfen.